Was wir zusagen, was zum Werkstoff gehört und wie Sie einen Schaden melden
Jakub Sikorski
Markus und Familie – Betonzäune & Metallzäune (Geschäftsbezeichnung, Einzelunternehmen)
Kolberger Straße 4
13357 Berlin
Telefon: +49 1590 7942596
E-Mail: sikorski@markusundfamilie.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE424520051
Wir sind Ihr Ansprechpartner. Sie müssen sich nie an einen Hersteller oder an einen anderen Betrieb wenden.
Räumlicher Geltungsbereich: Die Garantie gilt für Zaunanlagen, die wir selbst geliefert und mit unseren eigenen Mitarbeitern montiert haben, in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen. Nur dort können wir zu Ihnen fahren und einen Schaden beheben. Für Material, das Sie ohne unsere Montage kaufen, geben wir keine Garantie – Ihre gesetzlichen Rechte haben Sie dann selbstverständlich trotzdem.
Übertragbar: Die Garantie ist an den Zaun gebunden. Verkaufen Sie Ihr Grundstück, geht sie auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer über. Die Fristen laufen weiter – sie beginnen nicht neu. Bitte geben Sie diese Unterlagen weiter.
Wenn unsere Leistung mangelhaft ist, haben Sie die gesetzlichen Rechte: Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt beziehungsweise Kündigung und Schadensersatz. Diese Rechte stehen Ihnen von Gesetzes wegen zu. Die Inanspruchnahme dieser Rechte ist für Sie kostenlos. Die Garantie in Abschnitt B schränkt sie nicht ein und ersetzt sie nicht.
Sie können frei wählen, worauf Sie sich berufen – auf das Gesetz oder auf diese Garantie. Wo Ihre gesetzlichen Rechte weiter reichen als unsere Garantie, gelten Ihre gesetzlichen Rechte.
Frist. Wir behandeln Ihre Mängelrechte in jedem Fall nach einer Verjährungsfrist von fünf Jahren und verkürzen diese Frist nicht. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Montage; bei Lieferung ohne Montage mit der Übergabe.
So läuft es ab, wenn etwas nicht stimmt. Sie melden sich bei uns. Wir sehen uns die Sache an – in der Regel vor Ort. Dann besprechen wir mit Ihnen, ob wir nachbessern oder die betroffenen Teile austauschen. Getauscht werden einzelne Platten, Felder, Pfosten oder Abschnitte, nicht die gesamte Anlage, solange der Mangel dadurch behoben ist. Die Kosten der Nacherfüllung tragen wir, auch An- und Abfahrt, Ausbau und Wiedereinbau.
Gibt es das betroffene Bauteil nicht mehr in gleicher Ausführung, setzen wir ein gleichwertiges Teil aus einer anderen Fertigung ein; für dessen Farbton gilt Abschnitt C1. Ist auch das nicht möglich, mindern wir den Preis.
Führt die Nacherfüllung nicht zum Ziel, bleiben Ihnen Ihre weiteren gesetzlichen Rechte.
Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten geben wir eine Garantie. Sie ist bewusst eng und genau beschrieben: Wir versprechen nur das, was wir halten können und was sich nachprüfen lässt.
Was Ihnen die Garantie zusätzlich bringt: Unsere Garantie läuft fünf Jahre – genauso lang wie die Frist, nach der wir Ihre gesetzlichen Rechte behandeln. Sie verlängert also keine Frist, sondern nimmt Ihnen die Beweislast ab: Nach der Abnahme müssten Sie sonst nachweisen, dass der Schaden schon vorher angelegt war. Im Garantiefall müssen Sie uns nichts beweisen. Sie zeigen uns den Schaden, und wir kümmern uns darum. Das ist der eigentliche Unterschied.
Wo wir eine Garantie geben, beträgt die Frist fünf Jahre. Sie beginnt mit der Abnahme der Montage; bei Lieferung ohne Montage mit der Übergabe. Beim Anstrich beginnt die Frist an dem Tag, an dem wir gestrichen haben – der Anstrich ist ein zweiter Termin.
| Bauteil | Wofür | Wie lange |
|---|---|---|
| Beton – Platten, Pfosten, Fundamente | Tragfähigkeit und Standsicherheit | 5 Jahre |
| Metallteile – feuerverzinkt und pulverbeschichtet | Durchrostung | 5 Jahre |
| Pulverbeschichtung | Haftung der Beschichtung | 5 Jahre |
| Anstrich auf Beton | Haftung und Vollständigkeit | 5 Jahre |
| Füllungen aus PVC | Bruch und Risse | 5 Jahre |
| Beschläge, Schlösser, Antriebe, Steuerungen | keine eigene Garantie – warum, steht unten | |
Beton – 5 Jahre auf Tragfähigkeit und Standsicherheit. Als Garantiefall gilt: ein Bruch oder ein durchgehender Riss einer Platte oder eines Pfostens ohne Einwirkung von außen; ein Frostschaden im Betongefüge, der die Tragfähigkeit aufhebt; ein Pfosten, der sich bei unverändertem Boden aus dem Fundament löst. Beispiel: Eine Platte bekommt im dritten Winter einen durchgehenden Riss, ohne dass jemand dagegen gefahren ist – das ist ein Garantiefall.
Metallteile – 5 Jahre gegen Durchrostung. Gemeint sind geschmiedete Zäune, Tore, Pforten, Doppelstabmatten und Stahlpfosten, feuerverzinkt und pulverbeschichtet. Als Garantiefall gilt Rost, der das Bauteil durchdringt oder seine Funktion beeinträchtigt. Beispiel: Am Fuß eines Pfostens rostet das Rohr im vierten Jahr durch – Garantiefall.
Wichtig: Salzhaltiges Spritzwasser von Gehweg und Straße ist nicht ausgeschlossen. Darauf haben Sie keinen Einfluss. Ausgeschlossen ist nur Streusalz, das unmittelbar am Zaun ausgebracht wird (Abschnitt B3).
Pulverbeschichtung – 5 Jahre auf die Haftung. Als Garantiefall gilt Abblättern, Abplatzen, Blasenbildung oder großflächige Rissbildung der Beschichtung. Beispiel: Auf einem Torflügel löst sich die Beschichtung im vierten Jahr flächig ab, ohne dass dort gebohrt oder angefahren wurde – Garantiefall. Nicht erfasst sind Glanz und Farbton (Abschnitt C2).
Anstrich auf Beton – 5 Jahre auf Haftung und Vollständigkeit. Als Garantiefall gilt Abblättern, Abplatzen oder großflächiges Ablösen des Anstrichs sowie eine von uns ausgelassene Fläche. Nicht erfasst sind das Nachlassen der Farbtiefe und das leichte Abkreiden mit den Jahren; gestrichene Flächen brauchen nach mehreren Jahren einen Auffrischungsanstrich (Abschnitt C4).
Füllungen aus PVC – 5 Jahre gegen Bruch und Risse ohne Einwirkung von außen bei bestimmungsgemäßer Nutzung. Nicht erfasst sind Farbton und Formstabilität (Abschnitt C3).
Beschläge, Schlösser, Antriebe und Steuerungen – hier geben wir bewusst keine eigene Garantie. Der Torflügel selbst ist als feuerverzinktes und pulverbeschichtetes Metallteil von der Garantie nach Abschnitt B1 erfasst – ausgenommen sind nur die beweglichen Teile und die Verschleißteile. Der Grund: Diese Teile bewegen sich, werden täglich benutzt und nutzen sich dabei ab. Wo sich Abnutzung und Fehler nicht sauber trennen lassen, wollen wir Ihnen kein Versprechen geben, das wir im Streitfall wieder einschränken müssten. Stattdessen gilt: Ihre gesetzlichen Mängelrechte behandeln wir auch hier nach fünf Jahren ab Abnahme – also genauso lange wie überall sonst auf dieser Seite. Die Garantie des Antriebsherstellers kommt hinzu, und wir bleiben Ihr Ansprechpartner – Sie müssen sich nie selbst an den Hersteller wenden. Zusätzlich stellen wir Tor und Pforte einmal innerhalb der ersten zwölf Monate kostenlos nach. Das normale Nachstellen danach gehört zur Wartung. Verschleißteile – Batterien und Akkus, Leuchtmittel, Dichtungen, Rollen, Schließzylinder und Schlüssel – nutzen sich bestimmungsgemäß ab.
Wir wählen zwischen Nachbesserung und Austausch der betroffenen Teile. Getauscht werden einzelne Platten, Felder, Pfosten oder Bauteile – nicht die gesamte Anlage, solange der Schaden dadurch behoben ist.
Gibt es das Bauteil nicht mehr in gleicher Ausführung, setzen wir ein gleichwertiges Teil aus einer anderen Fertigung ein; für dessen Farbton gilt Abschnitt C1. Ist auch das nicht möglich, erstatten wir den Wert des betroffenen Teils.
Ersatzteile können im Farbton von den vorhandenen Teilen abweichen. Neue Platten waren der Witterung noch nicht ausgesetzt; der Unterschied gleicht sich im Laufe der Nutzung an.
Kosten. Im Garantiefall tragen wir während der gesamten Garantiezeit die vollen Kosten – bei Beton, bei Durchrostung, bei Pulverbeschichtung, bei Anstrich und bei PVC. Bezugsgröße sind Material, Arbeitszeit sowie An- und Abfahrt. Eine Kostenbeteiligung gibt es nicht.
Beispiel: Kostet der Austausch eines durchgerosteten Pfostens im vierten Jahr 300 €, tragen wir die vollen 300 € – Material, Arbeitszeit und Anfahrt.
Arbeiten an Beton und Anstricharbeiten sind von der Witterung abhängig. Zwischen November und April ist ein Anstrich oft nicht möglich. Wir nehmen die Meldung trotzdem sofort an, sichern die Stelle und vereinbaren mit Ihnen einen Termin im Frühjahr.
Eine Leistung aus der Garantie setzt die Fristen nicht neu in Gang; für das ersetzte Teil gilt die restliche Laufzeit.
Unsere Garantie deckt die Instandsetzung des Zauns, nicht Folgeschäden. Unberührt bleibt unsere Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Auch hier gilt: Betrifft ein Punkt dieser Liste nur eine Stelle Ihrer Anlage, entfällt die Garantie auch nur für diese Stelle – nicht für den ganzen Zaun. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben von dieser Liste unberührt.
Diese Punkte sind Voraussetzungen unserer freiwilligen Garantie. Für Ihre gesetzlichen Rechte gelten sie nicht.
Halten Sie eine dieser Pflichten nicht ein, entfällt die Garantie nur insoweit, als der Schaden darauf beruht, und nur für die betroffene Stelle. Ein einmal nicht gereinigtes Feld kostet Sie nicht die Garantie für den ganzen Zaun.
Bitte melden Sie einen Schaden zügig, möglichst innerhalb von vier Wochen, nachdem Sie ihn bemerkt haben: Bei fortschreitenden Schäden wie Rost hält das den Schaden klein. Diese Bitte gilt nur für unsere freiwillige Garantie. Für Ihre gesetzlichen Rechte gelten allein die gesetzlichen Fristen.
Unterlagen brauchen Sie dafür nicht zu suchen: Wir bewahren Ihren Auftrag dauerhaft auf. Auch ohne Rechnung finden wir Ihre Anlage über Adresse und Montagedatum.
Bitte lesen Sie diesen Abschnitt, bevor Sie bestellen. Er beschreibt, wie unsere Produkte aussehen und wie sie sich mit der Zeit verändern. Diese Eigenschaften sind Teil der vereinbarten Beschaffenheit Ihres Zauns. Wir schreiben sie offen auf, damit Sie vor der Bestellung wissen, was Sie bekommen – und nicht erst, wenn der Zaun steht.
Beton besteht aus Sand, Kies und Zement – zwei Naturprodukten und einem mineralischen Bindemittel. Farbton und Oberflächenstruktur unterscheiden sich deshalb von Platte zu Platte und besonders zwischen Produktionschargen. Auch die Form, das Wetter am Tag der Herstellung und das Alter des Betons wirken sich aus. Ein leichter Farbunterschied ist kein Zeichen für schlechtere Qualität, sondern für die natürlichen Rohstoffe. Solche Abweichungen sind in der Regel kein Mangel; Farb- und Strukturschwankungen sind in der Betonindustrie ein bekanntes und anerkanntes Merkmal des Werkstoffs.
Beim Einbau mischen wir die Platten aus mehreren Paletten, damit der Verlauf gleichmäßig wirkt. Das ist unsere feste Arbeitsweise und keine Zusatzleistung.
Und wenn eine Platte trotzdem auffällt: Fällt eine einzelne Platte deutlich aus dem Gesamtbild heraus, tauschen wir sie im ersten Jahr aus – ohne Diskussion darüber, ob es ein Mangel ist. Uns ist ein Zaun, den Sie gern ansehen, lieber als ein Streit über Geschmack.
Nachlieferung. Bestellen Sie später einzelne Platten nach, können wir denselben Ton nicht zusagen. Neue Platten waren der Witterung noch nicht ausgesetzt. Anfangs sichtbare Unterschiede gleichen sich im Laufe der Nutzung an. Wir empfehlen, alles in einem Auftrag zu bestellen und eine Platte als Reserve zu behalten.
Kalkausblühungen. In den ersten Monaten können auf neuem Beton weißliche Schleier oder Flecken auftreten. Das ist eine normale Reaktion des Zements mit Feuchtigkeit und Luft. Sie sind technisch nicht vermeidbar, verändern Qualität und Festigkeit der Platte nicht und bauen sich durch Regen und Witterung in der Regel innerhalb von ein bis zwei Jahren von selbst ab. Danach treten sie meist nicht erneut auf. Ein Austausch der Platten ist deshalb nicht sinnvoll. Bitte behandeln Sie die Flächen nicht mit Säure, Essig, Zementschleierentferner oder einer Drahtbürste – das öffnet die Betonoberfläche dauerhaft. Ausblühungen können auch nach einem Anstrich noch einmal an die Oberfläche kommen.
Haarrisse. Feine Risse entstehen durch das normale Schwinden des Betons. Sie sind meist nur zu sehen, wenn eine zuvor nasse Fläche fast abgetrocknet ist. Sie beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht.
Poren und Kanten. Beim Verdichten schließt Beton kleine Luftbläschen ein. Poren an der Oberfläche und geringfügige Ausbrüche an scharfen Kanten sind herstellungsbedingt. Sie lassen keinen Rückschluss auf Festigkeit oder Witterungsbeständigkeit zu.
Maße und Schnittkanten. Je Platte sind Maßabweichungen von wenigen Millimetern möglich; sie werden beim Einbau ausgeglichen. Auf Maß zugeschnittene Platten haben eine Sägekante ohne Oberflächenstruktur. Wir setzen sie so, dass sie möglichst wenig sichtbar ist – meist an Anschlüssen und im unteren Bereich.
Unsere Stahlteile werden feuerverzinkt und anschließend pulverbeschichtet. Diese Kombination schützt länger als jede der beiden Schichten allein.
Die Verzinkung dient dem Korrosionsschutz, nicht der Optik. Feuerverzinkte Flächen können hell glänzend oder matt bis dunkelgrau sein und verändern ihr Aussehen durch die natürliche Zinkpatina. Farb- und Glanzunterschiede, feine Zinkläufer und kleine Ausbesserungsstellen sind normal.
Weißrost ist ein weißlicher Belag. Er entsteht, wenn frisch feuerverzinkte Teile feucht und ohne ausreichende Luftzufuhr lagern oder transportiert werden. Er beeinträchtigt den Korrosionsschutz nicht, solange die Zinkschicht dick genug ist.
Auf beschichteten Flächen sind einzelne kleine Poren, feine Bläschen und die Punkte, an denen die Teile in der Anlage hingen, technisch nicht vermeidbar; wir arbeiten sie von Hand nach.
Jede Beschichtung verändert sich unter Sonne und Witterung: Der Glanz lässt nach, der Farbton wird heller, die Oberfläche kreidet leicht ab. Das ist normale Alterung. Unsere Garantie gilt der Haftung der Beschichtung und dem Schutz vor Durchrostung – nicht dem unveränderten Glanz oder Farbton.
Kunststoff dehnt sich bei Wärme aus, etwa 0,08 mm je Meter und Grad. Eine zwei Meter breite Füllung ist an einem heißen Sommertag rund acht Millimeter länger als im Winter. Deshalb liegen die Füllungen mit Spiel in der Nut. Leichtes Arbeiten, gelegentliches Knacken und eine leichte Wölbung bei Hitze gehören dazu. Dunkle Flächen werden in der Sonne deutlich wärmer als helle und arbeiten stärker.
Kunststoff ist nur begrenzt UV-beständig. Der Farbton verändert sich über die Jahre, dunkle Farben stärker als helle. Das ist normale Alterung.
Ihr Zaun wird in der natürlichen Betonfarbe geliefert und montiert. Der Anstrich ist ein zweiter Termin: Der Beton muss ausreichend abgetrocknet sein, und die Witterung muss passen. In der Regel liegen bis zu vier Wochen zwischen Montage und Anstrich; bei Montagen im Spätherbst und Winter ist der Anstrich oft erst im Frühjahr möglich. In dieser Zeit ist der Zaun vollständig montiert, standsicher und funktionsfähig.
Der Farbton auf dem Bildschirm und im Ausdruck ist eine Annäherung. Auf mineralischem Untergrund wirkt dieselbe Farbe je nach Platte und Lichteinfall unterschiedlich.
Jede Farbe verändert sich im Freien durch Licht, Luft und Regen. Gestrichene Flächen benötigen nach mehreren Jahren einen Auffrischungsanstrich. Ausbesserungsfarbe im passenden Ton erhalten Sie bei uns.
Maßstab ist der Gesamteindruck der fertigen Anlage bei diffusem Tageslicht und auf trockener Oberfläche: Betonflächen aus etwa drei Metern, Metallteile aus etwa fünf Metern – also so, wie Sie den Zaun täglich sehen. Dieser Maßstab gilt für beide Seiten. Er ersetzt den Streit über Geschmack durch eine Prüfung, die sich bei Ihnen vor Ort durchführen lässt.
Alle Ansichten in unserem Konfigurator und in unseren Angeboten sind am Rechner erzeugte 3D-Simulationen, keine Fotos. Sie geben Form, Aufbau und Proportionen sehr genau wieder. Farbton, Oberflächenstruktur und Glanz können in der Wirklichkeit abweichen. Vor der Auftragserteilung zeigen wir Ihnen gern eine Musterplatte oder einen fertigen Zaun in Ihrer Nähe.
Der Zaun ist eine Einfriedung und ein Sichtschutz. Er ist keine Stützmauer und kein tragendes Bauteil. Er darf nicht einseitig angeschüttet, nicht durch Erddruck belastet und nicht als Befestigung für Lasten genutzt werden. Ein geschlossener Betonzaun kann oberflächlich abfließendes Wasser stauen; bei Hanglage planen wir auf Wunsch Ablauföffnungen oder einen Bodenabstand ein.
Jeder Pfosten steht in einem eigenen Betonfundament, frostfrei gegründet. Der Zaun ist für die üblichen Windlasten nach den geltenden Normen ausgelegt.
Damit es später keine Missverständnisse gibt, weisen wir Sie vor Ihrer Bestellung auf die Eigenschaften des Werkstoffs hin – auf dieser Seite und in unserem Angebot. Bei der Auftragserteilung bitten wir Sie, den folgenden Hinweis ausdrücklich und gesondert zu bestätigen:
Diese Garantie gilt zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten bei Mängeln. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist für Sie kostenlos. Unsere Garantie schränkt sie nicht ein.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.